Eine der wichtigsten Vorschriften im Umweltrecht ist die europäische REACH-Verordnung, die beim Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen ggf. zu beachten ist. Hierzu wurde in Baden-Württemberg ein REACH-Netzwerk geschaffen, in dem die baden-württembergischen IHKs vertreten sind.
Umwelt
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Der IHK ecoFinder ist Deutschlands größtes Portal für Organisationen und Unternehmen aus der Umwelt- und Energiebranche. Hier finden Sie kompetente Anbieter von Produkten und Dienstleistungen - schnell, präzise und bundesweit.
REACH
EMAS
Unternehmen können durch die Einführung eines Umweltmanagementsystems betriebliche Verbesserungspotentiale erschließen und einen zusätzlichen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten. Die bekanntesten Umweltmanagementsysteme sind diejenigen gemäß der DIN EN ISO 14.001 und gemäß der europäischen EMAS-Verordnung. Die Industrie- und Handelskammern nehmen die Eintragung ins EMAS-Register vor. Sie haben die Aufgabe teilweise zentralisiert. Ansprechpartnerinnen sind damit:
- Anabelle Plieninger für die Region Heilbronn-Franken (Tel. 07131 9677-307, anabelle.plieninger(at)heilbronn.ihk.de)
- Eva Beckershoff für die Region Reutlingen-Tübingen-Neckar-Alb (Tel. 07121 201-154, beckershoff(at)reutlingen.ihk.de)
- Luisa Heide für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg (Tel. 07721 922-213, luisa.heide(at)vs.ihk.de)
- Petra Laumen für alle anderen Regionen in Baden-Württemberg (Tel. 0761 3858-262, petra.laumen(at)freiburg.ihk.de
Zu den Websites: www.emas-register.de und www.emas.de
Ressourceneffizienz
Ein möglichst effizienter Einsatz von Energie und Material trägt zum Klimaschutz bei und spart Betriebskosten ein. Die IHKs bearbeiten das übergreifende Thema der Ressourceneffizienz teilweise in Kooperation mit anderen regionalen Partnern im Rahmen des Landes-Projekt „KEFF-Plus“. Unternehmen können hier kostenlose Vor-Ort-Beratung erhalten.
Zur Website: www.keffplus-bw.de
Weitere Angebote
Zu den Schwerpunkten der IHK-Umweltberatung gehört das Abfallrecht, da es sowohl für das Inverkehrbringen bestimmter Neuprodukte als auch für die Entsorgung von Abfällen relevant ist. Das umfangreiche Regelwerk besteht u. a. aus der Gewerbeabfallverordnung, dem Verpackungsgesetz und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Immer mehr Aspekte werden gleichzeitig auf Bundes- und auf EU-Ebene geregelt, wodurch der Beratungsbedarf steigt.